Besitzverhältnisse der Falkenmühle
Eine wesentliche Hilfe bei der Chronologie der Besitzverhältnisse bieten die Akten des Landesarchives Speyer, Zweibrücken Nr. 295/4 und 1288/7 sowie die Rechnungen der Vogtei Wegelnburg. Erbauer und damit erster Besitzer der Burg und damit auch der Mühle war Friedrich II., genannt Federico II., damit das Kaiserreich, um 1236. Die erste Namens-nennung der Burg erfolgte 1247, „als König Konrad IV. dem Grafen Friedrich III. von Leiningen das Dorf Sankt Paul bei Weißenburg und die Lehen, die zuvor ein B. [Berthold?] de Waeglenburc (oder auch von Woeglenburc), der kinderlos gestorben war, besessen hatte, neu verlieh“.
Bild: Friedrich II.
Die Wegelnburgmühle war jetzt Eigentum des Herzoghauses Zweibrücken und wurde Dritten (sogenannte Erbbeständer) nur zu Lehen gegeben, was aber die Erbbeständer nicht daran hinderte, sie auf eigene Rechnung zu verkaufen und den Erlös einzustecken. Der Vogt und Bergverwalter zu Schönau, Balthasar Gerhard (nachgewiesen als Bergverwalter zu Schönau 1668 - 1719), führt in seinem Schreiben an die Rentenkammer des Herzogtums Zweibrücken Folgendes aus: „Untertänigst befolge ich Ihren Befehl vom 15ten und gebe wie folgt Bericht über das Bundenthaler Mühlenwesen: Die Mühlenplatzgerechtigkeit (dieses bedeutet Wasserrecht, auch Mühlenregal genannt) für dieses Mühlenwesen besteht bereits seit undenklichen Jahren, lange vor der Zeit des pfalz-zweibrückischen Besitzes. 1699 haben die Bürger von Rumbach die verfallene Mühle (genannt Falckische Güter) an sich gebracht. Niemand hat noch Wissen über die Mühle, da so lange Zeit verflossen ist. Nun habe ich in alten Vogtei-Rechnungen (dieses sind Dokumente und Urkunden) und auch in anderen Briefschaften des Amtes Wegelnburg gefunden, dass vor 100 und mehr Jahren der Mühlen-Wasserbau keinen großen Wert mehr hatte und dass 1579 der auf der gegenüberliegenden Seite der Wieslauter (Mundatseite) wohnende Müller Staupp von Bundenthal die diesseitige Mühle von der damaligen Zweibrücker Herrschaft in Erbbestand bekommen hat. Damit ist der erste urkundlich genannte Müller nach den Unterlagen der Vogtei Wegelnburg von 1579 (Zweibr.- Rechnungen Nr. 1881) Jost Staupp. Alle vorhergehenden Müller konnten bis jetzt namentlich nicht ermittelt werden. Die Chronologie beginnt deshalb ab diesem Zeitpunkt. 1579 ist in den Archiven Jost Staupp als Müller aufgeführt. Er muss jährlich neun Achtel Korn (Gültkorn) als Jahrespacht entrichten. Die herzoglich Zweibrückische Herrschaft gibt ihm das nötige Holz und Sonstiges zur Instandhaltung der Mühle. Auf der Rückseite ist festgehalten: „Einemen geldt an unstendigen Zinsen zu Rumbach. Item, vom Müller zu Bonthenthal von meins gnäd. Fürsten und Herrn Mulen und von ainem Garttenstickh darbey gelegen, 1 Gulden, 3 Schillingpfennige. 1586, nach dem Tode dieses Müllers, übernimmt seine Witwe die Mühle. Sie muss die gleiche Menge an Gültkorn (Jahrespacht) entrichten. 1588 folgt Veiox Staupp zu Bundenthal, offensichtlich ein Sohn von Jost Staupp. Dieser muss neun Achtel Korn (Gültkorn) entrichten, desgleichen noch in der Rechnung von 1591 oder1595 erscheint dann der gewesene Vogt und Bergverwalter zu Schönau (nachgewiesen 1579 – 1600), Adam Jäger, und „kauft von den notdürftigen Untertanen zu Rumbach nach und nach unterschiedliche Güter und erbaut ein Wohnhaus nechstgemelter Mühle und bringt auch die Mühl uff Erbbestandt an sich“ (er wurde neuer Erbbeständer und hatte daneben unterschiedliche Güter von den Untertanen zu Rumbach gekauft, ein Wohnhaus nahe der Mühle erbaut und die Mühle als Erblehen an sich gebracht). 1600 oder etwas später verkaufte Adam Jäger das Haus und die Güter. Die Mühle ging jedoch nur als Erblehen an Bernhard Falk von Falkenstein aus einem Wasgauer Adelsgeschlecht. Bernhard Falk von Falkenstein war bereits 1599 als Vogt zu Cleeburg mit der im Dorfe Cleeburg unterhalb dem Schlosse Katharinenburg (heute spurlos vom Erdboden verschwunden) gelegenen Mühle von Herzog Johannes I. belehnt worden. Während des 30-jährige Krieges von 1618 bis 1648, wurde die Mühle in Schutt und Asche gelegt. Nach der Zerstörung der Falkenmühle war 1646 Herzog Friedrich VIII. an der Macht. Er war allerdings gezwungen, lange Zeit in Metz zu verbleiben und konnte nicht die Regierung des Herzogtums antreten. 1646, bei seiner Rückkehr nach Zweibrücken, fand er eine menschenleere Einöde vor. Am 9. Juli 1661 verstarb er. 1661 folgte Pfalzgraf und Herzog Friedrich Ludwig von Zweibrücken. Er musste in erster Linie für den Wiederaufbau einer Regierung sorgen. Als Vogteiverweser des Amtes Wegelnburg ernannte er 1668 Johann Balthasar Gerhardt (Sohn von Frantz Gerhardt jun.), geb. am 16.3.1641 zu Schönau, er blieb Verwalter bis 1719. 1679 wurde die Wegelnburg, obwohl Ludwig XIV eigentlich gar kein Interesse an einer weiteren Zerstörung der elsässischen und pfälzischen Burgen mehr hatte, von dem wahrscheinlich wahnsinnigen Spanier „General Montclair“, durch die Franzosen fast völlig zerstört. Dies geschah lange, nachdem der Frieden von Nimwegen den französischen Eroberungskrieg beendet hatte. Der Amtssitz des Vogtes wurde nach Schönau verlegt. 1680 ist in der Wegelnburger Vogtei-Rechnung (Rückseite) festgehalten: „Nota: die Falcken bei Bunttenthal, so bisher 1 fl 3ba 8 Schilling schuldig waren (= Geldzins zu Rumbach) wegen Kriegsunruhe bisher wahrscheinlich seit 1673 nichts nachgelebt werden können“. Blatt 11 (Rückseite) „Bernhart Falcken Erben sollen jährlich 7 ba von der Bach die Lautter genannt (zahlen), so ihnen sambt der Mühlen erblich verliehen und dem dazugehörenden Garten“. Nota: „Bernard Falcken Mühl zu Bunttenthal davon hiebe vor 9 Achtel Pacht zur Vogt di gelieffert worden ist gantz ruiniert. 1681, mit dem Tod des Pfalzgrafen Friedrich Ludwig von Zweibrücken ging die Zweibrücker Linie zu Ende und das Fürstentum Zweibrücken, damit auch das Amt Wegelnburg mit Mühle, fiel an die Linie des Herzogs Johannes I., der sogenannten Cleeburger oder schwedischen Linie, des Königs Karl XI. von Schweden, eines Sohnes Karl X., welcher 1600 verstorben war. Da bereits seit 1680 die französische Réunion über das oberrheinische Land stattgefunden hatte und seitdem unter der Souveränität des anmaßenden herrischen Königs Ludwig XIV. von Frankreich war, konnte König Karl XI. von Schweden sein Erbe nicht antreten. Die Verwaltung oder auch Bürokratie bestand jedoch weiter und funktionierte anscheinend in Teilbereichen wie eh und je. Zwar versuchte Pfalzgraf Adolf Johann das Zweibrücker Herzogtum an sich zu ziehen, jedoch seine Bemühungen blieben bei König Karl XI. von Schweden erfolglos, ja sogar der verzweifelte Versuch, bei Ludwig XIV. von Frankreich, durch den Eid der Treue das Zweibrücker Herzogtum und somit auch das Wegelnburger Land wenigstens als Lehen zu erhalten, schlug fehl. Es ist nachzuvollziehen, dass durch diese teilweisen dramatischen Umstände wenig Platz für Gedanken an einen Wiederaufbau der Falkenmühle blieb. Über 70 Jahre lang entstand deshalb durch den ruinösen Zustand der Mühlengebäude wohl der Eindruck, diese Mühle wird nie mehr aufgebaut. Im Herbst des Jahres 1709 hat dann ein Müller Schäfer mit dem Aufbau der Mühle begonnen, jedoch vergessen, die Fröner und die Zimmerleute zu bezahlen. Zur schnelleren Fertigstellung des Baues blieb den Rumbachern nichts anderes übrig, als die Fröner und Zimmerleut mit Lohn, Speis und Trank selbst zu versorgen. Trotz aller Vorhaltungen blieb der Müller Schäfer säumig. Der Amtsvogt des Amtes Wegelnburg beklagt sich darüber bitter und befürchtet, dass der Bau nicht fertig wird. Es wurde Winter und es war noch kein Wasserbau, kein Mühlstein, kein Eisenwerk und kein Dach vorhanden, am Häuslein war noch nichts gemauert. Der Vogt schlägt seiner Herrschaft in Zweibrücken vor, das Werk selbst vollenden zu lassen. Im gleichen Jahr hat sich dann der Müller Schäfer zu allen Widerwärtigkeiten noch mit den Schikanen des nebenan liegenden Waldenburger Müllers Wendel Preuner (Breiner), der das Recht auf Benutzung „der halben Bach“ bestreitet und dem Schäfer nur ein Drittel Berechtigung zulassen wollte, weil beide Wasserbaue in einem Boderich stehen und wie der Preuner vor etlicher Zeit einen neuen Wasserbau verfertigt hätte, dessen Roost etwa 2/3 der Bach brächte, zu beschäftigen. Der Streit wurde zwischen dem waldenburgischen Anwalt Georg Trapp und dem Müller Wendel Preuner durch einen gütlichen Vergleich vom 3.10.1709 beigelegt, dergestalt, dass beide Müller sich künftig in dem Bauwesen nicht hinderlich und gute Nachbarn sein wollen, dass kein Mark- oder Wasserscheydt auf den Roost abgefasset oder geschlossen werden soll, sondern, weil derselbe dem Zweibrücker Müller Nutzen bringet, solcher Roost, so wie er jetzt verfertigt ist, eingelegt werden soll und so viel als der Waldenburger Müller nicht zu seinem Wasserbau benötigt, zu beiderseits gemein Ablass können gebraucht werden, weswegen der zweybrückische Müller, das dazu benötigte Schutzbrett mit zwey zum Aufzug gehörige Zugketten sambt Posten, Ober- u. Unterschwellen zur Hälfte machen lassen. Weiter ist abgeredt und verglichen, „weil der breite Roost mit allein zweybr. Müllers Wasser-Rennen zum Fundament gantz nützlich auch zum gemeinen Ablaß wegen den Holtzflötzern hochnöthig ist, als soll zweybr. Müller an Wendel Preuner für ausgelegte Baukosten 2 fl. bezahlen, wie nicht weniger bei Ankunft der Holtzflötzen das Wehr oder Gesetze mit Pfählen helfen stellen, hernach aber auch den Genuß davon zur Helfte einzuziehen, Macht und Recht haben. Obwohl die Zweibrücker Herrschaft dem Müller Schäfer das Holz unentgeltlich zur Verfügung stellte und die Rumbacher die Fröner und Handwerker mit 158,13 fl auszahlten, kümmerte sich Schäfer um nichts. Er sah sich unter der Hand nach anderen Mühlenplätzen um. Der Vogt machte nun seiner Herrschaft den Vorschlag, den Mühlenplatz mit Zubehör wieder eigentümlich zurückzunehmen, weiter zu verleihen oder zu verkaufen und den Schäfer für seine Auslagen unter Abzug seiner Schulden zu entschädigen. Inzwischen verhandelte aber schon der Schäfer mit dem Klostermühlen-beständer zu Hornbach, Hanß Adam Wolf, der auch die Falkenmühle unterm 29.4.1710 übernahm und als Entschädigung an Schäfer mit Verwilligung der zweybr. Herrschaft und der Gemeinde Rumbach 260 fl. zahlte. Nach einem Bericht des Amtsvogts hat jedoch Wolf, obwohl es ihm untersagt war, etwas vom Platz und Bauwesen zu veräußern, bis die Schuldigkeit des Schäfers festgestellt sei, kurzerhand um seinen Vorteil willen, Abschlagszahlung mit 140 fl. auf den Kaufschilling für sich behalten, die Forderungen der Handwerksleute nicht bezahlt und mit trotzigen Worten auf seinen Erbbestandsbrief verwiesen, wonach er niemanden etwas schuldig sei. Gegen den säumigen Schuldner Schäfer legte der Vogt zur Befriedigung der armen Creditoren einen personne Arrest an, weil es nun solchergestalt in ein justic affaire erwachsen. Am 2. Juni 1710 erschien Schäfer mit seinem Sohn in Rumbach, um mit der Gemeinde in Güte zu verhandeln. Die Gemeinde erklärte sich bereit, ihm nicht allein den Mühlenplatz, sondern auch den dazu gehörigen Garten samt allen Fronden zu schenken, mit dem Vorbehalt, dass Schäfer 2 Achtel Korngült zu erstatten habe und die übrigen Schulden (120 fl.), die Hannß Adam Wolf zurückbehalten hat, bezahle. Damit war der Schäfer nicht einverstanden, machte allerhand Ränke und böse Scheltworte. Der Vogt hat darauf der Gemeinde Rumbach anbefohlen, den Schäfer solange in verwahrlichten Arrest zu tun, bis die Regierungs-Rentkammer Verhaltungsbefehl erteilt. Wie nun der Streit sein Ende nahm, ist leider nicht bekannt. 1712 übernahm Hans Adam Wolf die Mühle, ein Erbbestandsbrief liegt nicht vor. 1719 wird eine Ölmühle an die Falkenmühle angebaut. 1720 Christoph Weinmüller wird Müller, zuvor war sein Stiefvater Andreas Weinmüller erwähnt. 1723 übernimmt Conrad Weinmüller, der aber schon 1724 das Zeitliche segnet, die Mühle. Seine Witwe heiratet den Andreas Mahler, der nun als Erbbeständer eingesetzt wird. 1724 übernimmt er die Mühle, siedelt aber später auf die Tschiftlickermühle bei Zweibrücken über und überlässt die Falkenmühle seinem Stiefsohn Christoph Weinmüller mit Erbbestandsbrief vom 24. Januar 1736. Dessen Ehefrau stirbt im Kindbett. 1734 schreibt die Zweibrücker Rentkammer zu hochfürstlicher Pfalz, an Vogt Lorch, da er mit nächster zurückgehender Post umgehend Bericht darüber zu erstatten hat, wie hoch die obgenannte Mühle zu veranschlagen ist und wie viel Christoph Weinmüller seinen übrigen Geschwistern nach Abzug seines Erbteils auszuzahlen hat. Dieses wurde anscheinend geklärt und Christoph Weinmüller musste seine Geschwister mit barem Gelde aus seinem Erbe entschädigen.1736, nach dem Erbbestandsbrief vom 24. Jan. wird Christoph Weihmüller endgültig Erbbeständer der Mühle und der daran gebauten Ölmühle. Als Erbpacht muss er jährlich neun Achtel Korngüter, jeweils auf Martini, ohne Ausflüchte liefern und entrichten. 1746 werden Andreas Helmer u. Elisabeth Lorenz als Mühlenbewohner gemeldet. 1756 gab Christoph Weinmüller die Falkenmühle auf, verkaufte das Erbrecht an Friedrich Weber aus Schönau, nahm die Stadtmühle zu Zweibrücken zum Lehen und baute die Mühle bei Ixheim auf, allwo er verdorben und gestorben sein soll. Friedrich Weber übernahm am 9. März die Falkenmühle und zahlte 2300 fl. Mit der Ausstellung eines neuen Erbbestandsbriefes ließ sich die Verwaltung anscheinend sehr lange Zeit. Friedrich Weber starb 1760, seine beiden Söhne Ludwig und Christoph erbten die Mühle. Der Vogt Lorch musste mehrmals intervenieren und gab sogar 1761 aus Schönau, dem neuen Verwaltungssitz des Amtes, die Wegelnburg war zu diesem Zeitpunkt unwiderruflich zerstört, eine Erklärung wie folgt ab: „Gnädigster Fürst und Herr, als Wert für die Falkenmühle wäre anzusetzen 1840 fl, als den tüchtigeren der zwei Erbbeständer halte er Christoph Weber. Eurer Herrschaft untertänigster treuer gehorsamer Lorch. 1761, am 04.11, wurde der neue Erbbestandsbrief von dem durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herr Christian der Vierte, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Grafen zu Veldenz, Sponheim und Rappoldtstein, Herr zu Hohenecken, ausgestellt. Als Friedrich Weber erkrankte, sicherte er sich die Dienste des David Helbling. Dieser hatte am 17. Februar 1756 einen Antrag, eine Waffenschmiede sowie eine Schleif- und Mahlmühle in Bruchweiler errichten zu dürfen, gestellt. Sein Antrag wurde ebenso abgelehnt wie die Anträge des Hans Michael Bräuner, Sohn des Fischbacher Müllers, Hans Friedrich Bräuner. In Bruchweiler gab es damals etwa 40 Haushalte, diese waren verpflichtet, ihr Korn in der Dorfmühle von Dahn mahlen zu lassen. Wohl aus Angst, der Dahner Müller würde weniger verdienen, wurden alle Anträge abgelehnt. 1763, David Helbling verkaufte trotz dieser Absage seine Waffenschmiede in Schönau mit allem Zubehör an das Hüttenwerk Schönau und verblieb auf der Falkenmühle. 1792, Christoph Weber, auf dem Papier immer noch Besitzer der Mühle. Der Müller David Helbling waltete jedoch auf der Mühle wie auf seinem Eigentum. Die Rechnungen lauteten noch auf Christoph Weber. Der war aber schon lange ausgewandert. Es stellt sich die Frage, woher er das Geld hatte, um nach Amerika auszuwandern. Wahrscheinlich von David Helbling, der mit guten Verträgen seinen Kauf der Mühle abgesichert hatte. In diesem Zusammenhang ist noch erwähnenswert, dass um 1777 Phillipus Josephus Helbling, Sohn des David Helbling, 1787 als temporärer Mühlbeständer zu Dahn genannt wird und nach nicht bestätigten Angaben auch als Müller auf der Falkenmühle bis 1823 tätig war.
Anschrift: Falkenmühle Ute Helbling D 76891 Falkenmühle-Rumbach
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1322 bestimmte „König Ludwig von Bayern, dass das Amt Wegelnburg mit der Mühle in die neu geschaffene unterelsässische Landvogtei Hagenau“ gehören sollte. Die Wegelnburg mit der Mühle kann somit zu diesem Zeitpunkt als Reichsgut bestimmt werden. “ Dieser Ludwig von Bayern sorgte dann allerdings auch dafür, dass das Reichsgut, als Teil einer Reichspfandschaft, in die Hände seiner Vettern, der Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I. gelangte. 1348 wurde ein Vertrag zwischen dem Abt Philipp von Weißenburg und den Eckbrechten: Alheim, Hertwig und Cuno, genannt Eckbrecht von Dürckheim, auf der Burg Drachenfels zur Regelung der Fischrechte abgeschlossen (Schadebach). Der Vertrag wurde auch von Abt Eberhard v. Saarbrücken (1338-1381) und Graf Walram v. Zweibrücken (1312-1366) am 15. Dez.1348 anerkannt. Auch hatten die Sponheimer „unterhalb der Sud- oder Schießgasse zu Bundenthal keine Berechtigung zu fischen. Bis zum Jahre 1417 blieb die Wegelnburg nun im Pfandbesitz der
Kurpfalz und pfälzische Amtmänner verwalten Burg und den dazugehörigen Amtsbezirk. Bei der Verteilung der pfälzischen Besitztümer unter die Söhne des 1410 verstorbenen Königs Ruprecht fiel die Wegelnburg zunächst an den ältesten Sohn, Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz. Obwohl die Wegelnburg nur eine Reichspfandschaft war, wurde sie später wie pfälzisches Eigentum behandelt. Als Kaiser Sigismund im Jahre 1414 auf die Pfandsumme aller Reichspfandschaften nochmals 8000 Gulden schlug, war an eine Auslösung von Seiten des Reiches nicht mehr zu denken. 1417 kam Pfalzgraf Stephan von Simmern und Zweibrücken, gleichfalls ein Sohn König Ruprechts von der Pfalz, im Schiedsspruch von Worms mit seinem Bruder Ludwig überein, seine Anteile an mehreren, zum größten Teil elsässischen Burgen gegen den Alleinbesitz der Wegelnburg zu tauschen. Hierdurch wurde die Wegelnburg Teil der auf Pfalzgraf Stephan zurückgehenden kurpfälzischen Nebenlinie, dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken.
Dem Zinßbuch gein (der) Wegelnburg von 1452 ist zu entnehmen: Seite 6 „ Zins von gelt zu winsternheym It. 1 guldn gipt der Müller alle jaer myn gnedign Hern von der mülen zu Bonthenthal ist eygen ge Wegelnburg“ Seite 7 „Zins von Korn im ampt“ Seite 8 „Bontenthal It. (12) acht ( = Achtel Malter) gipt der muller alle jar myn gnedign Hern zu zins gein Wegelnburg“ Seite 12 „Die eygen gutt(er) der my gnedign Herr zu ronbacher margk hat Item (8) morgen wissen gut und boße genant die nuwe wiße gelegen an dem myel gartten die lutter uff an die Hamer wiße da von myn gnedige Hern alle jar (35) honn (Hühner) Here Walther von than zu zins.“ Seite 13 „Die gerechtigkeit und Herlicheyt zu ronbach“ Seite 14 „Die myle gelegen üff der luttern by bonthenthal inn ronbacher marck ist myns gnedigen Hern eygen und stoßet die luter üff bis an die Dimbach under Bruchwilr // gipt diß yar … etliche jar . Schillingpfennig. Bis 1452 gab es im Amt Wegelnburg, zu dem die Dörfer Rumbach und Nothweiler gehörten, nur diese eine Mühle an der Wieslauter. Als der Herrschaftsbereich um die Wegelnburg, bzw. das Amt Wegelnburg, durch den Zukauf von dem elsässischen Kloster St. Walburg beträchtlich vergrößert werden konnte, gehörte nicht nur der angrenzende Hofbezirk Schönau (welcher auch Hirschthal und den Zehntbezirk St. Ulrich bei Fischbach mit einschloss), sondern auch ein Teil des sonst zur Herrschaft Hohenburg gehörenden Dorfes Wingen zum Besitz. Hinzu kamen noch alte, aus der Reichspfandschaft herrührende Königsrechte (wie etwa die Königsleute) in den angrenzenden Gebieten der Ritter von Dahn (Bruchweiler, Fischbach), im Schlettenbacher Tal der Weißenburger Mundat (Bobenthal, Finsternheim — heute ein Ortsteil von Bundenthal — und Niederschlettenbach), sowie in den Herrschaften Hohenburg (Wingen, Climbach) und Fleckenstein (Lembach). Wegen des Zukauf bestand die Notwendigkeit eine weitere Mühle in Schönau zu bauen. Der Bau einer dritten Mühle erfolgte später in Hirschthal.